Geschichte

Der Ursprung der Bürgerschaft Obdach geht mit Sicherheit in das Mittelalter zurück, als den Bürgern neben ihrem Häuschen und dem Hausgarten als gemeinsamer Besitz die Wege, die Befestigungsmauern mit den Türmen, das Rathaus, das Armenspital und die Spitalskirche gehörte. Zudem galt der Besitz der Felder, Äcker und Wälder als sogenannte Allmende und wurde gemeinschaftlich bewirtschaftet und genutzt. Diese Nutzungsrechte ließen sich die Bürger von den jeweiligen Herrschern jedes Mal aufs Neue bestätigen, so auch 1712 durch Kaiser Karl VI. Erst seit der Mitte des 19. Jahrhunderts liegen uns genauere Angaben vor. So erfahren wir, dass das bisher von der Marktgemeinde verwaltete Bürgerschaftsvermögen, dessen Erträgnis für die Bedürfnisse der ganzen Gemeinde verwendet, nunmehr separat, doch noch immer zur Abdeckung des Gemeindeabgangs ausgenutzt wurde.

Erst ab 1876 verteilte man nach Maßgabe der Steuerleistung nach Überschuss an die Eigentümer der 104 bürgerlichen Häuser. Aus einer Aufzeichnung, Vormerkbuch über märktische Revenuen und Rechte genannt, geht hervor, was der Bürgerschaft Obdach in jener Zeit gehörte.

An Bauparzellen werden ausgewiesen: das (bereits abgetragene ) Spießgang-Haus, das Bürgerspital, das Schafferhaus, die Feuerspritzhütte, die alte (nun abgerissene) Badstube, die Steinkohlenhütte, das Rathaus, das Rothleitnerhaus, die Brunnenhütte, der Ziegelstadel mit den Öfen, die beiden Ziegeltrockenhütten und die Spitalkirche. Daran schließen die Wiesen, Gärten, Weiden, Wälder und Almen, die gemeinsam bewirtschaftet wurden.

Im Jahr 1890 wurde ein Vertrag zwischen der Marktgemeinde Obdach und der Bürgerschaft geschlossen, wonach die oben angeführten Hausbesitzer allein zur Nutzung dieses Sondervermögens berechtigt wurden. Die Verwaltung erfolgte getrennt von der des Gemeindevermögens. Der Gemeinde selbst standen dafür 800 Gulden zu, bei Verminderung des Erträgnisses jedoch nur 8 von 14 Teilen. Der Überschuss wurde je nach Steuerleistung auf die einzelnen Häuser aufgeteilt. Zudem wurde vermerkt, dass eine gesetzliche Regelung dem Rechtsweg vorbehalten bleibe, was übrigens bis 1950 noch galt. Mehrere anteilsberechtigte Bürger brachten dagegen eine Beschwerde ein, da keine gesetzmäßige Verteilung erfolgte, die dann vom Obersten Gerichtshof 1897 verworfen wurde. 1903 kam es zu einem weiteren Übereinkommen. Der Steuergulden wurde auf die einzelnen Häuser festgelegt, sodass in weiterer Folge den Häusern ein gleichbleibender Anteil zustand.

In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen verwaltender Gemeinde und Bürgerschaft, wobei man sich Übergriffe vorwarf. Bürgergruppen riefen nach einer endgültigen Regelung der Vermögensverhältnisse.  Wiederholt waren Verhandlungen und Vergleiche notwendig, da die Geldentwertung den nicht wertgesicherten Betrag von 800 Gulden schrumpfen ließ. Der Marktgemeinde räumte man Mietrechte ein, des Weiteren sicherte man ihr ein Drittel  des Reingewinns zu und die Verwaltung wurde durch Bürgerschaftsorgane besorgt. Ebenso gab es ein Stillhalteabkommen, das 20 Jahre währte. Mit dem Jahre 1950 setzte die gesetzliche Regelung durch die Agrarbezirksbehörde ein.

Das Eigentumsrecht auf die Liegenschaften ist zu Gunsten der juristischen Person "Bürgerschaft der Marktgemeinde Obdach", das in der Gesamtheit der Eigentümer sogenannter bürgerlicher Häuser in Obdach einverleibt.

Die Bürgerschaftsliegenschaft Obdach ist im Grundbuch als Gemeinschaftsliegenschaft bezeichnet und das Verbot der Absonderung der Gemeinschaftsanteile von den anteilsberechtigten Liegenschaften angemerkt.

Das Anteilsrecht begründet lediglich einen Anspruch auf Teilnahme an den Erträgnissen des Bürgerschaftsvermögesn und keine Naturalnutzung.

Genaue Statuten regeln die Beziehungen zwischen Verwaltungsorganen  Anteilsberechtigten und Marktgemeinde. Der Verwaltungsausschuss besteht aus neun Personen, die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Gemeinde erhält ein Drittel des Reinertrages, während zwei Drittel den anteilsberechtigten Bürgern zufällt.

Im Sinne dieses Gemeinschaftsgedankens gab die Bürgerschaft in den letzten Jahrzehnten eine Reihe von Baugrundstücken an die Marktgemeinde ab, wie zum Beispiel den Schilift, den Maschinenhof, großes Entgegenkommen beim Gemeindeumbau,  sowie der Freiwilligen Feuerwehr für das neue Rüsthaus.